Am vergangenen Samstag spielten unsere Männer das Qualifikationsturnier für die Deutsche 7er-Meisterschaft beim RK03 Berlin. Eigentlich sollte das Turnier bereits eine Woche früher stattfinden, aufgrund der hohen Temperaturen um die 40 Grad wurde es jedoch vernünftigerweise um eine Woche verschoben. Dies hatte allerdings zur Folge, dass von den ursprünglich acht Mannschaften nur noch fünf antraten. Statt in zwei Gruppen sowie Halbfinale und Finale hieß es nun „jeder gegen jeden“. Für die Deutsche Meisterschaft sollten sich der Erste und der Zweitplatzierte des Turniers qualifizieren.
Unsere Mannschaft spielte zunächst gegen Victoria Linden und den FC St. Pauli und konnte zwei sichere Siege erzielen. Dann ging es gegen die Gastgeber vom RK03 und auch dort konnten wir einen, wenn auch äußerst knappen, 14:12-Sieg erzielen. Da der RK03 zuvor überzeugend gegen die als stark eingeschätzten Frankfurter vom 15er-Meister SC 1880 gewonnen hatte, winkten nicht nur die Qualifikation, sondern auch der Turniersieg. Doch im letzten Spiel mussten auch wir eine Niederlage hinnehmen. Dadurch standen der SC 1880, der RK 03 und der RCL mit jeweils einer Niederlage wertpunktgleich in der Tabelle.
Die im Vorfeld als gültig für dieses Turnier erklärte Spielordnung sagt an dieser Stelle, dass bei mehr als zwei wertpunktgleichen Mannschaften zuerst die „bessere Spielpunkte-Differenz aus allen Saisonspielen der wertpunktgleichen Mannschaften“ als Wertkriterium herangezogen wird.
Die Turnierleitung verstand darunter allerdings, dass es sich nur um die Spiele der wertpunktgleichen Mannschaften untereinander handelt. Dadurch ergibt sich statt der Platzierung „1. SC 1880, 2. RCL, 3. RK 03” (gemäß unserer Interpretation der Spielordnung) die Platzierung „1. RK 03, 2. SC 1880, 3. RCL”. Nach einer Rückfrage beim RBA schloss dieser sich der Meinung der Turnierleitung an.
Dies überrascht und enttäuscht uns gleichermaßen sehr, zumal die Formulierung der Spielordnung im Fall von nur zwei wertpunktgleichen Mannschaften, bei denen der direkte Vergleich maßgeblich ist, deutlich abweicht und unsere Ansicht stützt. Nach langem Abwägen und vielen internen Gesprächen haben wir uns dazu entschlossen, gegen die Wertung bzw. die Abschlusstabelle des Turniers Einspruch einzulegen.
Wir bitten den RBA um die Eröffnung eines Verfahrens vor dem Sportgericht. Uns ist bewusst, dass dies kurz vor dem Meisterschaftsturnier für alle Beteiligten folgenreich ist. Wir denken aber auch, dass dieses Thema nicht einfach so hingenommen werden sollte und dass Klarheit darüber erzielt werden muss, was mit der Formulierung schlussendlich gemeint ist.






